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   VGH Hessen, 19.01.1990 - 10 TH 2269/89   

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VGH Hessen, 19.01.1990 - 10 TH 2269/89 (https://dejure.org/1990,5522)
VGH Hessen, Entscheidung vom 19.01.1990 - 10 TH 2269/89 (https://dejure.org/1990,5522)
VGH Hessen, Entscheidung vom 19. Januar 1990 - 10 TH 2269/89 (https://dejure.org/1990,5522)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 10 Abs 1 Nr 2 AuslG, § 13 AuslG, § 42 Abs 2 VwGO, § 68 Abs 5 VwGO, § 80 VwGO
    Ausweisung aus generalpräventiven Gründen, vorläufiger Rechtsschutz auf Antrag des deutschen Ehegatten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Doppelbestrafung einer Straftat durch Ausweisung und Strafe; Ausweisung eines mit einer Deutschen verheirateten Pakistanis; Ausweisung wegen Verstosses gegen das Betäubungsmittelgesetz

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 03.05.1973 - I C 20.70

    Klagebefugnis eines deutschen Ehegatten gegen die Ausweisung des ausländischen

    Auszug aus VGH Hessen, 19.01.1990 - 10 TH 2269/89
    Dies bedeutet, daß dem Widerspruch und der Anfechtungsklage des insoweit selbst klagebefugten Ehegatten eines Ausländers gegen dessen Ausweisung (zur Klagebefugnis vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Mai 1973 - I C 20.70 -, BVerwGE 42, 141 , Hailbronner, Ausländerrecht, 2. Aufl. 1989, Rdnr. 785 m.w.N.) aufschiebende Wirkung nur dann nicht zukommt, wenn (auch) dem Ehegatten gegenüber die sofortige Vollziehung der Ausweisung unter besonderer Abwägung der Belange des Ehegatten im öffentlichen Interesse angeordnet worden ist.

    Die im Tenor dieses Beschlusses vorgenommene Differenzierung bezüglich der Rechtsbehelfe beider Antragsteller ergibt sich aus deren prozessualer Selbstständigkeit im Hinblick auf das eigene Klage- und Antragsrecht der Antragstellerin zu 2) in bezug auf aufenthaltsbeendende Maßnahmen gegen den Antragsteller zu 1) (BVerwG, Urteil vom 3. Mai 1973 - I C 20.70 -, BVerwGE 42, 141 ; Hailbronner, a.a.O., Rdnr. 785 f. m.w.N.) und der daraus resultierenden Eigenständigkeit der auf die Rechtsbehelfe beider Antragsteller hin getroffenen Entscheidungen.

  • BVerwG, 01.12.1987 - 1 C 29.85

    Ausweisung - Strafrechtliche Verurteilung - Rechtskraft - Orientierung an der

    Auszug aus VGH Hessen, 19.01.1990 - 10 TH 2269/89
    Insbesondere bei schwerwiegenden Straftaten entspricht die Ausweisung dem Gesetzeszweck, wenn sie nach der Lebenserfahrung dazu dienen kann, andere Ausländer zur Vermeidung der ihnen sonst drohenden Ausweisung zu einem ordnungsgemäßen Verhalten während ihres Aufenthalts im Bundesgebiet zu veranlassen (BVerwG, Urteil vom 1. Dezember 1987 - 1 C 29.85 -, NJW 1988, 660 m.w.N.).

    Im übrigen ist im Verwaltungsverfahren auch nicht geprüft worden, ob dem Antragsteller zu 1) im Falle einer Rückkehr nach Pakistan dort wegen der bereits abgeurteilten Tat eine zusätzliche Bestrafung droht (vgl. zur Erforderlichkeit einer solchen Prüfung und zur Pflicht des Verwaltungsgerichts, diese gegebenenfalls nachzuholen: BVerwG, Urteil vom 1. Dezember 1987 - 1 C 29.85 -, BVerwGE 78, 285 = NJW 1988, 660 = EZAR 120 Nr. 11).

  • VGH Hessen, 16.08.1988 - 10 TH 220/88

    Ausweisungsermessen bei EG-Ausländern

    Auszug aus VGH Hessen, 19.01.1990 - 10 TH 2269/89
    Da über den Widerspruch der Antragstellerin zu 2) noch nicht entschieden ist, sind die im Laufe des vorliegenden Beschwerdeverfahrens neu eingetretenen bzw. bekanntgewordenen Tatsachen im Rahmen der Interessenabwägung zu berücksichtigen (Hess. VGH, Beschluß vom 16. August 1988 - 10 TH 220/88 -, InfAuslR 1988, 322).
  • BVerfG, 18.07.1979 - 1 BvR 650/77

    Ausweisung II

    Auszug aus VGH Hessen, 19.01.1990 - 10 TH 2269/89
    Die Ausweisung aus generalpräventiven Gründen ist auch grundsätzlich als geeignetes Mittel zum Schutz der öffentlichen Sicherheit anzusehen (BVerfG, Beschluß vom 18. Juli 1979 - 1 BvR 650/77 -, BVerfGE 51, 386 = NJW 1980, 514).
  • BVerwG, 26.06.1981 - 4 C 5.78

    Rechtsnatur und gerichtliche Überprüfung der Planungs- und

    Auszug aus VGH Hessen, 19.01.1990 - 10 TH 2269/89
    Mit ihr verkennt der Verwaltungsgerichtshof, daß der verwaltungsgerichtliche Rechtsschutz entsprechend der Rechtsschutzgewährleistung des Art. 19 Abs. 4 GG in der Verwaltungsgerichtsordnung als subjektivrechtlicher Rechtsschutz ausgestaltet ist (vgl. dazu beispielsweise Urteil vom 26. Juni 1981 - BVerwGE 62, 342 ).
  • BVerwG, 27.01.1982 - 4 ER 401.81

    Anfechtung - Planfeststellungsbeschluss - Flughafen - Aufschiebende Wirkung -

    Auszug aus VGH Hessen, 19.01.1990 - 10 TH 2269/89
    In seinem Beschluß vom 27. Januar 1982 - 4 ER 401.81 - (BVerwGE 64, 347 = DÖV 1982, 322 = NVwZ 1982, 370) hat das Bundesverwaltungsgericht hierzu ausgeführt:.
  • VGH Hessen, 07.11.1988 - 13 UE 1601/86

    Ausweisung wegen Heroinhandels

    Auszug aus VGH Hessen, 19.01.1990 - 10 TH 2269/89
    Zwar läßt sich die mit der Generalprävention bezweckte Verhaltenssteuerung nur durch eine kontinuierliche Anwendung der Ausweisungsermächtigung verwirklichen, jedoch darf die Ausweisung keine unangemessene Folge der Straftat darstellen, sie darf daher unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls nicht unverhältnismäßig sein (Hess. VGH, Urteil vom 7. November 1988 - 13 UE 1601/86 - m.w.N.).
  • BGH, 25.05.1976 - 1 StR 858/75

    Strafbarkeit wegen Untreue, Betruges und betrügerischen Bankrotts - Anforderungen

    Auszug aus VGH Hessen, 19.01.1990 - 10 TH 2269/89
    In der strafrechtlichen Literatur und Rechtsprechung ist anerkannt, daß die Generalprävention als Strafzumessungsgrund nur im Rahmen der Schuldangemessenheit zulässig ist (Schönke/Schröder, StGB, 23. Aufl. 1988, Vorbem. 13 zu § 38 m.w.N.) und daß nur eine "Vorbeugung durch gerechte Vergeltung" einerseits geeignet ist, den bezweckten Schutz der Gesellschaft vor künftigen Straftaten zu erreichen, und andererseits mit der verfassungsrechtlichen Grundnorm der Würde des Menschen (Art. 1 Abs. 1 GG) vereinbar ist, die es verbiete, den Täter zum bloßen Objekt der Verbrechensbekämpfung zu erniedrigen (Leipziger Kommentar zum StGB, 10. Aufl. 1985, Einleitung und Rdnr. 10 f. vor § 46 StGB; BGH, Urteil vom 25. Mai 1976 - 1 StR 858/75 -, wiedergegeben in MDR 1976, 812).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.07.2015 - 11 S 164/15

    Antrags- und Klagebefugnis der Tochter bei Antrag auf Erteilung einer

    In der Rechtsprechung wird die Klagebefugnis des Familienangehörigen darüber hinausgehend - also ohne weitere Prüfung der Frage, ob die konkrete Maßnahme überhaupt tatsächlich zu einer Beendigung des Aufenthalts führt - generell bei Ausweisungen und auch bei der Ablehnung der Erteilung eines Aufenthaltstitels bejaht (zur Ausweisung: BVerwG, Urteil vom 03.05.1973, a.a.O.; Hess.VGH, Beschluss vom 19.01.1990 - 10 TH 2269/89 -, juris; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 09.03.1970 - I 28.69 -, NJW 1970, 2178; vgl. auch VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 30.04.1998 - 13 S 2514/97 -, InfAuslR 1998, 335, und vom 15.02.1999 - 11 S 1854/99 -, InfAuslR 1999, 419; Kraft, Die Rechtsprechung des BVerwG zur Ausweisung im Ausländerrecht, DVBl. 2013, 1219, 1223, m.w.N.; zur Ablehnung der Verlängerung eines Aufenthaltstitels: BVerwG, Urteil vom 27.08.1996 - 1 C 8.94 -, BVerwGE 102, 12 [unter Verweis auf die bei einer Aufhebung des Ablehnungsbescheids wieder auflebende Erlaubnisfiktion]; ebenso VGH Bad.-Württ., Urteil vom 10.12.1986 - 11 S 644/86 -, NVwZ 1987, 920; siehe auch BVerwG, Beschluss vom 11.07.2008 - 1 B 8.08 (1 PKH 6.08) -, juris; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 19.12.1988 - 13 S 3143/88 -, NVwZ 1989, 1194, Beschluss vom 20.03.1990 - 11 S 3278/89 -, juris), teilweise wird sogar die Erhebung einer Verpflichtungsklage durch den Familienangehörigen für zulässig erachtet (vgl. zum Streitstand Armbruster, HTK-AuslR / Rechtsschutz / 2.1.2 09/2014 Nr. 5.1 und 1.4 12/2010, m.w.N.; siehe genauer im Folgenden, unter II.).
  • VGH Bayern, 15.09.2009 - 19 B 09.1312

    Erhöhte Anforderungen an Annahme einer Wiederholungsgefahr bei besonderem

    Ungeachtet dieser grundsätzlichen Erwägungen ist eine Ausweisung wegen einer Straftat allein aus generalpräventiven Gründen allerdings nur dann möglich, wenn diese Maßnahme nicht lediglich abstrakt, sondern auch nach den Verhältnissen des konkreten Einzelfalls geeignet ist, abschreckend auf andere, als potentielle Straftäter in Betracht kommende Ausländer zu wirken (vgl. BVerwG, Urteil vom 3.5.1973 - 1 C 33.72 -, Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 30; Beschluss vom 2.2.1979 - 1 B 238.78 -, DÖV 1979, 375 [377]; HessVGH, Beschluss vom 19.1.1990 - 10 TH 2269/89 -, EZAR 622 Nr. 8, Seite 5).
  • VGH Bayern, 27.05.2009 - 19 ZB 09.707

    Zulassung der Berufung; erhöhte Anforderungen an Annahme einer

    Ungeachtet dieser grundsätzlichen Erwägungen ist eine Ausweisung wegen einer Straftat allein aus generalpräventiven Gründen allerdings nur dann möglich, wenn diese Maßnahme nicht lediglich abstrakt, sondern auch nach den Verhältnissen des konkreten Einzelfalls geeignet ist, abschreckend auf andere, als potentielle Straftäter in Betracht kommende Ausländer zu wirken (vgl. BVerwG, Urteil vom 3.5.1973 - 1 C 33.72 -, Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 30; Beschluss vom 2.2.1979 - 1 B 238.78 -, DÖV 1979, 375 [377]; Hess.VGH, Beschluss vom 19.1.1990 - 10 TH 2269/89 -, EZAR 622 Nr. 8, S. 5).
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